Am 1. Juli 2013 ist die europäische Bauprodukteverordnung 305/2011 in Kraft getreten und hat die bisherige Richtlinie 89/106 abgelöst.
Angesichts dieser Neuregelung muss für jedes Produkt die sogenannte DoP (Declaration of performance) oder Leistungserklärung erstellt werden, die die bisherige Konformitätserklärung ERSETZT.
Diese geht mit der CE-Kennzeichnung der Bauprodukte einher. Für alle Bauprodukte, die von entsprechenden europäischen harmonisierten Normen erfasst sind, ist daher die CE-Kennzeichnung und die Erstellung einer DoP verpflichtend. Sollten diese fehlen, ist der Vertrieb der Produkte gesetzwidrig. Ab 1. Juli 2013 können die DoP zu den einzelnen Produkten direkt auf der Homepage im Bereich Informationsmaterial – DoP heruntergeladen werden.
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